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Inhalt

Barrierefreiheit

Die Schlossfestspiele Neersen bemühen sich ihre Website www.festspiele-neersen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Internetauftritts, entsprechend der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Mit der nachfolgenden Erklärung gibt die Internetseite der Schlossfestspiele Neersen Auskunft über den Grad der Barrierefreiheit der Website www.stadt-willich.de. Zu dieser Erklärung ist die Stadt Willich gesetzlich verpflichtet. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für die Website www.festspiele-neersen.de.

Stand der Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen der BITV: Diese Website wird derzeit auf die Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) überprüft. Die vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit folgt, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Im Rahmen eine Selbstbewertung geht die Internetseite der Schlossfestspiele Neersen davon aus, dass ihr Internetauftritt weitgehend barrierefrei ist und damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Webseiten von Fremdanbietern

Alle Angebote, die die Internetseite der Schlossfestspiele Neersen auf fremden Webseiten, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken anbieten, versucht die Stadt Willich ebenfalls möglichst barrierefrei zu gestalten. Dies ist jedoch abhängig von den zur Verfügung gestellten Funktionen der Fremdanbieter, wie Facebook, Twitter oder Instagram.

Anregungen und Beschwerden

Wir glauben, dass unsere Website weitgehend barrierefrei ist. Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass Information und Funktionen auf unserer Website nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei genutzt werden können, können Sie sich an die im Impressum genannte Stelle wenden oder Ihre Anregungen und Beschwerden per Feedbackbogen einreichen. Solche Mängel liegen bei Inhalten vor,

  • die schwer zugänglich sind.
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzten oder nicht WCAG 2.1-konform sind.
  • die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Ombudsstelle des Landes

Wenn wir von solchen Dingen erfahren, kümmern wir uns darum. Wenn Ihre Rückmeldung aber nicht zu Ihrer Befriedigung von uns (der Stadt Willich) bearbeitet wurde oder Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.stadt-willich.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen. Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

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