Liebe Gäste - wir möchten, dass sich alle bei uns wohlfühlen. Nehmen Sie bitte unsere AGBs für den Kartenkauf und Ihren Besuch der Schlossfestspiele zur Kenntnis. Wir freuen uns, Sie bei den Festspielen begrüßen zu dürfen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen den Schlossfestspielen Neersen und ihren Kunden. Mit dem Erwerb der Karten werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Kartenverkauf
Eintrittskarten können schriftlich, telefonisch, perMail, in allen bekannten Vorverkaufsstellen, im Internet über www.festspiele-neersen de und tickets.vibus.de bestellt werden. Vorbestellte Karten sind innerhalb von sieben Tagen zu bezahlen- entweder bar, per EC Karte, per Kreditkarte (MasterCard,Visa) oder Überweisung. Nach Zahlungseingang werden die Karten zugesandt, dieser Service kostet 3,00 €. Kartenreservierungen sind 7 Tage verbindlich. Nach dieser Frist gehen nicht bezahlte Karten in den Verkauf zurück.
Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang an der Theaterkasse hinterlegt, wenn die Zahlung nicht mindestens vier Tage vor der Vorstellung beim Kartenbüro eingegangen ist. Bezahlte Karten können nicht zurückgenommen werden.
Kurzfristig bestellte, für die Abendkasse reservierte und noch nicht bezahlte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Bei Nichtabholung gehen diese automatisch wieder in den freien Verkauf und es besteht kein Anspruch mehr auf eine Karte.
Die Abendkasse öffnet jeweils 1 ½ Stunden, die Tageskasse bei Kinderstücken jeweils 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn. Beim Kauf der Eintrittskarte ist der Kartenaufdruck (Vorstellung, Datum, Preiskategorie) sowie evtl. Wechselgeld unverzüglich zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Beim Einlösen von Schlossfestspiel-Geschenkgutscheinen ist eine Bargeldrückerstattung ausgeschlossen. Sollte ein Differenzbetrag entstehen, erhält der Kunde eine Gutschrift.
Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Eintrittspreises sind beim Einlass am Tag der Vorstellung durch Vorlage des amtlichen Berechtigungsausweises nachzuweisen. Nach dem Kauf von Karten können Ermäßigungen nicht mehr eingeräumt werden. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar.
Rückgabe und Umtausch
Die Rücknahme gekaufter Karten ist gänzlich ausgeschlossen. Es besteht lediglich die Möglichkeit, auf eine andere Vorstellung zu wechseln oder eine Gutschrift zu erhalten. Ein Anspruch auf die gleiche Platzkategorie besteht nicht. Entstehtdurch den Umtausch eine Preisdifferenz aufgrund einer niedrigeren Preiskategorie, besteht kein Erstattungsanspruch. Für eine höhere Preisgruppe ist die Preisdifferenz aufzuzahlen.
Kartenumtausch ist grundsätzlich nur bis zu zwei Wochen vor dem Aufführungstermin möglich. Bei Umtausch gegen Gutschrift werden gezahlte Vorverkaufsgebühren nicht erstattet. Für nicht genutzte Karten wird nachträglich kein Ersatz gewährt.
Abbruch der Vorstellung
Eine wetterbedingte Absage der Veranstaltung bei den Schlossfestspiele Neersen erfolgt prinzipiell nicht vor dem ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Die Aufführungen finden bei allen Wetterlagen statt (auch bei Regen). Der Veranstalter behält sich vor, den Beginn einer Veranstaltung zu verschieben oder die Veranstaltung zu unterbrechen, wenn eine Gefährdung der Mitwirkenden bzw. Zuschauer besteht oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich wird. Muss eine Veranstaltung wetterbedingt abgesagt oder nach einer Spielzeit bis zu 30 Minuten abgebrochen werden, hat der Festspielbesucher ein Umtauschrecht für eine andere Vorstellung oder eine Gutschrift. Dazu muss die jeweilige Eintrittskarte bis eine Woche nach der abgesagten Vorstellung der Theaterkasse vorgelegt oder zugeschickt werden. Karten, die verspätet eingehen, können nicht umgetauscht werden.
Bei einem Abbruch nach 30 Minuten Spielzeit besteht - wie beim Freilichttheater üblich - kein Erstattungsanspruch.
Sonstiges
Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen (auch per Mobiltelefon) sind untersagt. Zuwiderhandlung wird verfolgt. Der Veranstalter behält sich vor, bei groben Störungen der Veranstaltung die jeweiligen Besucher/innen zum Verlassen des Schlosshofes aufzufordern. Die Mitnahme von Hunden und Regenschirmen in das Freilichttheater ist untersagt. Der Verzehr von Lebensmitteln sowie das Rauchen sind auf der Tribüne nicht gestattet.
Zu spät kommende Personen haben nur zur Pause ein Anrecht auf Einlass.
Für Rollstuhlfahrer stehen Rollstuhlplätze zur Verfügung, die aus Sicherheitsgründen begrenzt sind. Reservierungen sind notwendig.